
Urteil: Kredite mit Zinsuntergrenze müssen auch ein Obergrenze haben
Die Frage korrekter Zinsberechnung in Niedrigzinsphasen wird uns noch länger beschäftigen. Nachdem der OGH ein Urteil zu Gunsten der Geldinstitute fällte (Zinsen können nicht unter Null sinken) gibt es nun ein aktuelles Urteil des OLG Wien zu Gunsten der Konsumenten indem bei der Vereinbarung einer Zinsuntergrenze auch eine verbindliche Zinsobergrenze angenommen werden muss. Eine spannende Frage, die uns noch einige Zeit beschäftigen wird.
zum Bericht "Fondsprofessionell.at"